Stand: April 2026 · EA – Projektentwicklung e.U. / KOBRA Technologies
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen EA – Projektentwicklung e.U. (im Folgenden „KOBRA" oder „Anbieter") und dem Kunden. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KOBRA stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
EA – Projektentwicklung e.U.
Dorfstrasse 130, A-5542 Flachau, Salzburg
E-Mail: kobra@kobraxyz.at
FN: 458756 t · Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots durch KOBRA oder durch die Aktivierung der vereinbarten Dienste zustande. Angebote von KOBRA sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
KOBRA erbringt KI-basierte Automatisierungsdienstleistungen, insbesondere:
Der konkrete Leistungsumfang wird in individuellen Vereinbarungen (Service Level Agreements, Projektverträgen) festgelegt.
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20%). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Soweit vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis tatsächlicher Nutzung (Token-basiert). Die Nutzung wird transparent im Kundendashboard dokumentiert.
Bei Zahlungsverzug ist KOBRA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
KOBRA verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Auf Anfrage stellt KOBRA einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zur Verfügung.
KOBRA haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Vertragswert der letzten 12 Monate begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
KOBRA erbringt seine Leistungen mit angemessener Sorgfalt und nach dem Stand der Technik. KI-basierte Ergebnisse sind unterstützender Natur. Die endgültige Entscheidung verbleibt beim Kunden (Human-in-the-Loop).
Sämtliche Rechte an der KOBRA-Technologie verbleiben bei KOBRA. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Kundendaten verbleiben im Eigentum des Kunden.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
Keine Partei haftet für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe).
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand: Salzburg, Österreich. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen. Änderungen bedürfen der Schriftform.